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Denkmalschutzimmobilien als Kapitalanlage

Ein Denkmal ist besonders. Dein Investment muss trotzdem rechnen.

Historische Substanz, Sanierung, Finanzierung, Vermietung und besondere steuerliche Regeln greifen bei einer Denkmalimmobilie ineinander. Deshalb betrachten wir nicht nur den möglichen steuerlichen Effekt, sondern das gesamte Immobilienkonzept.

Denkmal für mich einordnen

Persönlich · strukturiert · auf deine Situation bezogen

Die Ausgangslage

Denkmal beginnt nicht beim Gebäude. Sondern bei deiner Ausgangslage.

Die besondere Abschreibung kann relevant sein. Entscheidend ist trotzdem, ob Finanzierung, monatliche Belastung, Zeithorizont und Objekt zu dir passen. Deshalb beginnt unsere Prüfung bei den Faktoren, die du mitbringst.

Erst die Ausgangslage, dann das Haus.
  1. 01

    Einkommen & steuerliche Situation

    Welche steuerlichen Effekte relevant sind, hängt von deiner individuellen Situation ab.

  2. 02

    Eigenkapital & Finanzierung

    Kaufpreis, Nebenkosten, Finanzierungsspielraum und laufende Belastung müssen zusammenpassen.

  3. 03

    Zeithorizont

    Eine Denkmalimmobilie endet nicht mit der besonderen Abschreibungsphase. Die Perspektive danach gehört von Anfang an in die Rechnung.

  4. 04

    Investmentziel

    Vermögensaufbau, laufende Belastung und gewünschte Flexibilität bestimmen, welche Immobilienstrategie zu dir passt.

Die beste Immobilie gibt es nicht. Die passende schon.

Was du wirklich kaufst

Ein Kaufpreis. Mehrere wirtschaftliche Ebenen.

Bei einer Denkmalimmobilie werden Teile des Gesamtinvestments steuerlich und wirtschaftlich unterschiedlich behandelt. Genau deshalb reicht es nicht, nur auf einen ausgewiesenen Sanierungsanteil zu schauen.

Bestand: Stuck, wie er heute ist
Sanierung: Fenster nach der Restaurierung

Ein Kaufpreis

  1. Sanierung
  2. Bestehende Substanz
  3. Nebenkosten
  4. Grund & Boden

schematisch, keine Anteile

Gesamtinvestment

Kaufpreis, Sanierung und Nebenkosten ergeben zunächst nur die Gesamtsumme.

01 Grund & Boden

Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

02 Bestehende Gebäudesubstanz

Für die bestehende Gebäudesubstanz gelten eigene steuerliche Regeln.

03 Sanierung & Modernisierung

Nicht jede Sanierungsposition gehört automatisch zur besonderen Denkmal‑AfA.

04 Nach § 7i begünstigte Aufwendungen

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der entsprechende Nachweis durch die zuständige Stelle.

Sanierungsanteil ist nicht automatisch Denkmal‑AfA.

Der besondere steuerliche Rahmen

Er entsteht nicht erst in der Steuererklärung.

§ 7i EStG knüpft die erhöhten Absetzungen an konkrete Voraussetzungen. Bei einem erworbenen Denkmal gehören deshalb Zeitpunkt, Abstimmung der Maßnahmen und Bescheinigung zwingend in die Prüfung.

01 Denkmaleigenschaft

Das Gebäude muss die denkmalrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

§ 7i EStG bezieht sich auf im Inland belegene Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Baudenkmal gelten beziehungsweise unter die dort beschriebenen Schutzkonstellationen fallen.

02 Abstimmung

Die Maßnahmen müssen mit der zuständigen Stelle abgestimmt sein.

Bei einem erworbenen Objekt erfasst § 7i nur entsprechende Maßnahmen, die nach dem rechtswirksamen Abschluss des Erwerbsvertrags durchgeführt wurden. Die Maßnahmen müssen außerdem mit der zuständigen Stelle abgestimmt worden sein.

03 Bescheinigung

Die begünstigten Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.

Die nach Landesrecht zuständige Stelle bescheinigt die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen. Diese Bescheinigung ist eine zentrale Grundlage für die erhöhte Absetzung.

Jahr 1–8 bis zu 9 % p. a.

Jahr 9–12 bis zu 7 % p. a.

bezogen auf die nach § 7i EStG begünstigten Aufwendungen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von der individuellen Situation ab.

Wirtschaftlichkeit

Der steuerliche Effekt kann die Rechnung verändern. Er ersetzt sie nicht.

Eine Denkmalimmobilie muss auch wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Deshalb führen wir Miete, Finanzierung, laufende Kosten, Instandhaltung und steuerliche Faktoren in einem gemeinsamen Szenario zusammen.

  • Mieteinnahmen
  • mögliche steuerliche Wirkung
  • mögliche Förderung
Dein Investment
  • Zins
  • Tilgung
  • Verwaltung
  • nicht umlagefähige Kosten
  • Instandhaltung

Monatliches Szenario

  • deine Miete
  • deine Finanzierung
  • deine steuerliche Situation

Keine pauschale Rendite. Keine pauschale Steuerersparnis. Entscheidend ist eine Rechnung, die zu deiner Situation passt.

Denkmal für mich einordnen

Wir prüfen zuerst deine Ausgangslage und danach das Objekt.

Strategievergleich

Drei Immobilienstrategien. Drei unterschiedliche Prüfprofile.

Bestand, Neubau und Denkmal können Teil eines Immobilienkonzepts sein. Entscheidend ist, welche Struktur zu deiner Ausgangslage und deinem Ziel passt.

Bestand Neubau Denkmal
Objekt beim Kauf bestehendes GebäudeProjekt / Neubauhistorische Substanz + Sanierung
Nutzung / Vermietung häufig bereits vermietetnach Fertigstellungabhängig vom Sanierungsstand
Prüfschwerpunkt Mietvertrag · WEG · GebäudehistorieProjekt · Bauträger · PlanungSubstanz · Sanierung · Denkmalunterlagen
Steuerlicher Rahmen reguläre objektbezogene Regelnobjekt- und projektabhängig§ 7i kann zusätzlich relevant sein
Energie objektabhängigmoderner Standardbesondere Sanierungsanforderungen
Bau- / Projektphase meist geringrelevantbei Sanierungsprojekten relevant
Langfristige Betrachtung Betrieb · Substanz · FinanzierungFertigstellung · Vermietung · FinanzierungSubstanz · Finanzierung · Perspektive nach § 7i

Bestand

Objekt beim Kauf
bestehendes Gebäude
Nutzung / Vermietung
häufig bereits vermietet
Prüfschwerpunkt
Mietvertrag · WEG · Gebäudehistorie
Steuerlicher Rahmen
reguläre objektbezogene Regeln
Energie
objektabhängig
Bau- / Projektphase
meist gering
Langfristige Betrachtung
Betrieb · Substanz · Finanzierung

Neubau

Objekt beim Kauf
Projekt / Neubau
Nutzung / Vermietung
nach Fertigstellung
Prüfschwerpunkt
Projekt · Bauträger · Planung
Steuerlicher Rahmen
objekt- und projektabhängig
Energie
moderner Standard
Bau- / Projektphase
relevant
Langfristige Betrachtung
Fertigstellung · Vermietung · Finanzierung

Denkmal

Objekt beim Kauf
historische Substanz + Sanierung
Nutzung / Vermietung
abhängig vom Sanierungsstand
Prüfschwerpunkt
Substanz · Sanierung · Denkmalunterlagen
Steuerlicher Rahmen
§ 7i kann zusätzlich relevant sein
Energie
besondere Sanierungsanforderungen
Bau- / Projektphase
bei Sanierungsprojekten relevant
Langfristige Betrachtung
Substanz · Finanzierung · Perspektive nach § 7i
  • Miete
  • Restschuld
  • Zustand
  • Instandhaltung
  • Standort
  • Nachfrage

Jahr 1–8

bis zu 9 % p. a.

auf die nach § 7i begünstigten Aufwendungen

Jahr 9–12

bis zu 7 % p. a.

Die besondere § 7i‑Absetzung endet hier.

Die Zeit danach

Was bleibt nach Jahr 12?

Die besondere Abschreibung läuft aus. Die Immobilie bleibt. Von diesem Zeitpunkt an zählen weiterhin Finanzierung, Miete, Zustand, laufende Kosten und die Qualität des Standorts.

Ein gutes Denkmal-Konzept wird nicht für zwölf Jahre gebaut.

So prüfen wir

Vom besonderen Gebäude zum passenden Immobilienkonzept.

Wir bringen die Entscheidung in eine feste Reihenfolge. So entsteht aus vielen Einzelinformationen ein nachvollziehbares Gesamtbild.

01 Ausgangslage

Was passt zu dir?

Einkommen, Eigenkapital, Ziele und Zeithorizont bilden das Fundament.

Fundament

02 Finanzierung

Was ist sinnvoll finanzierbar?

Kaufpreis, Nebenkosten, Zins, Tilgung und laufende Belastung werden gemeinsam betrachtet.

Erdgeschoss

03 Objekt & Anbieter

Was kaufst du eigentlich?

Projekt, Anbieter, Standort, Objektqualität und Unterlagen werden in das Gesamtbild eingeordnet.

1. OG

04 Sanierung & Denkmal

Was wird erhalten und was wird erneuert?

Sanierungsumfang, Denkmalstatus, Abstimmung und Dokumentation werden nachvollziehbar gemacht.

2. OG

05 Wirtschaftlichkeit & Steuer

Wie sieht das Gesamtszenario aus?

Miete, Finanzierung, laufende Kosten und steuerliche Faktoren werden zusammengeführt. Die individuelle steuerliche Würdigung erfolgt mit der Steuerberatung.

3. OG

06 Kauf & Begleitung

Wie wird aus der Prüfung eine Entscheidung?

Wir begleiten den Prozess von der Einordnung über Finanzierung und Kauf bis in die weitere Umsetzung.

4. OG und Dach

Erst wenn jedes Geschoss geprüft ist, trägt das Konzept.

Fragen & Antworten

Fragen, die vor einer Denkmalentscheidung geklärt sein sollten.

  • § 7i EStG ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erhöhte Absetzungen für bestimmte Aufwendungen an Baudenkmalen. Für begünstigte Aufwendungen sieht die Vorschrift im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent vor.

  • Nein. Der gesamte Kaufpreis ist nicht automatisch die Bemessungsgrundlage der erhöhten Absetzung. Entscheidend sind die nach § 7i begünstigten Aufwendungen und deren Nachweis.

  • Bei einem erworbenen Denkmal können entsprechende Anschaffungskostenanteile nach § 7i nur berücksichtigt werden, soweit die zugehörigen Maßnahmen nach dem rechtswirksamen Abschluss des Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Maßnahmen müssen mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgestimmt sein. Die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen werden über eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

  • Nein. Ein vertraglich oder wirtschaftlich ausgewiesener Sanierungsanteil ist nicht automatisch identisch mit den nach § 7i begünstigten und bescheinigten Aufwendungen.

  • § 7i EStG selbst enthält keine pauschale zehnjährige Mindestvermietungsdauer als allgemeine Voraussetzung. Andere steuerliche Vorschriften und die individuelle Gestaltung können daneben relevant sein und gehören in die steuerliche Prüfung.

  • Für selbstgenutzte Baudenkmale kann unter den Voraussetzungen des § 10f EStG eine eigene steuerliche Regelung greifen. Dort können bestimmte Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben berücksichtigt werden.

  • Ja, abhängig vom Projekt. Die KfW führt im Programm 261 auch Effizienzhaus-Denkmal-Stufen. Förderbedingungen verändern sich und müssen deshalb immer mit aktuellem Stand für das konkrete Projekt geprüft werden.

  • Die besondere Absetzung nach § 7i läuft aus. Die Immobilie und ihre wirtschaftlichen Faktoren bleiben bestehen. Deshalb gehören Miete, Finanzierung, Restschuld, Zustand, Instandhaltung und Standort bereits beim Kauf in die langfristige Betrachtung.

  • Nein. Denkmalschutz allein macht aus einer Immobilie kein gutes Investment. Standort, Kaufpreis, Finanzierung, Sanierungsstruktur, Vermietbarkeit, laufende Kosten und die persönliche Ausgangslage müssen zusammenpassen.

Dein nächster Schritt

Nicht mehr wissen. Besser entscheiden.

Wir ordnen deine Ausgangslage, Finanzierung, Objekt, Sanierung, Wirtschaftlichkeit und steuerlichen Faktoren gemeinsam ein. So siehst du, ob Denkmal in dein Immobilienkonzept passt.

Denkmal für mich einordnen

Persönlich · strukturiert · auf deine Situation bezogen